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Reiseversicherung für
Schiffsreisen und Kreuzfahrten |
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zurück Private Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und des Sozialversicherungssystems. Diese dient zur Absicherung der Behandlungskosten nach einem Unfall, in Falle einer Erkrankung oder bei Mutterschaft. In Deutschland werden zwei Krankenversicherungsarten benutzt, und zwar die private Krankenversicherung, abgekürzt als PKV, und die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV. Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung der freien Wahl, das ist keine Pflicht, wie bei der staatlichen-gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungsnehmer einer PKV sind jedoch nicht nur die nicht Versicherungspflichtige, sondern auch Kunden, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung schon abgesichert sind. Danach sind Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Angestellte und Arbeiter mit einem hoheren Einkommen die Kunden, die eine Vollversicherung oder eine Teilversicherung bei der privaten Krankenversicherung beantragen, während Studenten, Empfänger von Lohnersatzleitungen, Pflegepersonen, Rentner, Arbeiter mit einem Lohn unter die Pflichtversicherungsgrenze, usw. auch Versicherungsnehmer sind, aber nur mit einer Zusatzversicherung. Der Vertrag der PKV richtet sich nach den Gesundheitsrisiken. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Vorerst wird der Gesundheitszustand überprüft, zusammen mit den Vorerkrankungen, Geschlecht und Alter wird auch in Acht genommen, und nicht zu letzt die angeforderten Leistungen, deren Zahl und Umfang. An Hand dieser Informationen werden die Prämien ausgerechnet, der Vertrag abgeschlossen. Die Verträge der Versicherungsnehmer werden also sehr individuell gestaltet, es werden die persönlichen Ansprüchen beachtet, infolge dessen sich nicht nur die Verträge, sondern auch die Prämien sehr unterscheiden. Außer der Zahlung der Prämien muss ein Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung manchmal auch die Zahlung der Behandlungskosten übernehmen, vor allem bei stationären Behandlungen. Die Kosten werden natürlich von dem Versicherer erstattet, und bei ambulenten Behandlungen ist diese gar nicht das Fall, denn da werden die Leistungen als Sachleistungen behandelt, die Versicherungsgesellschaft übernimmt selbst und direkt mit dem Leistungserbringer die Kostenzahlung. Die Leistungen angeboten von einer privaten Krankenversicherung sind die folgenden: freie Wahl des Krankenhauses, Behandlung durch den Chefarzt, freie Wahl des Ein- oder Zweibettzimmers, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden, alternative Medikamenten, Physiotherapie und Massagen, Psychotherapie. Die PKV, also private Krankenversicherung kann von jedem abgeschlossen werden, in dem Unfang in dem man es benötigt, mit den Leistungen, die man will und die man wirklich braucht, nicht mehr und nicht weniger. Der Versicherungsnehmer muss nicht mehr bezahlen, nur weil er ein hoheres Einkommen hat, und er muss auch nicht mit den anderen gleichgestellt werden. Er wird so individuell behandelt, wie er auch im Leben ist.
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Gastautor: Herr Alexander
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